25. April 2024

Förderung aus Lottomitteln

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) informiert Sie herzlich über die Förderung aus Lottomitteln.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) fördert mit Lottomitteln gemeinnützige Projekte, die ohne finanzielle Zuwendungen von außen nicht umgesetzt werden könnten.

Förderfähig sind solche Vorhaben, die im Land Brandenburg durchgeführt werden und die mildtätigen, sozialen oder sonstigen im besonderen öffentlichen Interesse liegenden Zwecken dienen.

Das MSGIV fördert dabei vorrangig Projekte, die den originären Politikfeldern des Ministeriums zuzuordnen sind.

Anträge sind unter Verwendung des vorgesehenen Antragsformulars schriftlich an das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) oder das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) zu richten. Die zweite Runde für Anträge ist im Mai 2024 mit Fristsetzung bis zum 03.05.2024 (Ref. 14) und die dritte Runde ist in Juli 2024.

Mehr Informationen sowie die Möglichkeit zur Antragstellung  finden Sie hier.