Ehrenamtliche, die sich in der Kinder- und Jugendarbeit engagieren und dafür Sonderurlaub nehmen, können wieder einen Ausgleich für ihren Verdienstausfall erhalten.

Das Land Brandenburg fördert gemäß § 89 BbgKJG nach Maßgabe der Richtline des Landesjugendrings Brandenburg e. V. vom 21. Juni 2025 (Richtlinie zur Unterstützungsleistung beim ehrenamtlichen Einsatz in Angeboten der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Land Brandenburg) und des § 44 der Landeshaushaltsordnung sowie der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften Unterstützungsleistungen beim ehrenamtlichen Einsatz in Angeboten der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.

Gefördert werden ehrenamtlich Engagierte, die für ihre Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit Sonderurlaub ohne Lohnfortzahlung nehmen oder selbstständig tätig sind. Voraussetzung ist eine gültige Jugendgruppenleiter*in-Card (Juleica) oder die Teilnahme an der Juleica Ausbildung sowie eine tägliche Programmdauer von mindestens sechs Stunden bei Maßnahmen anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Pro Jahr können bis zu zehn Arbeitstage mit einer Pauschale von maximal 120 Euro pro Tag erstattet werden, wobei bereits erhaltene Honorare oder Aufwandsentschädigungen angerechnet werden. Der Antrag muss rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt und durch Nachweise des Arbeitgebers sowie des Trägers belegt werden; die Auszahlung erfolgt nach Prüfung durch den Landesjugendring.

Weitere Informationen zur Antragstellung finden sich hier.