Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) informiert Sie herzlich über das erste Kinder- und Jugendgesetz des Landes Brandenburg
Der Landtag Brandenburg hat das erste Kinder- und Jugendgesetz für das Land Brandenburg beschlossen. Es regelt unter anderem die umfassende Pflicht zu Schutzkonzepten und die Förderung von Netzwerken zum Kinderschutz und sieht eine klare Beteiligung und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen vor. Gleichzeitig werden auch die Anforderungen des Bundes nach der Reform des SGB VIII in Landesrecht umgesetzt.
Weitere Informationen auf der MBJS-Themenseite Kinder- und Jugendgesetz