5. Mai 2022

Beteiligungsverfahren zum Demokratiefördergesetz erfolgreich abgeschlossen

Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) und das Bundesinnenministerium (BMI) haben heute das breite Beteiligungsverfahren zum Demokratiefördergesetz erfolgreich abgeschlossen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesinnenministerin Nancy Faeser diskutierten dazu auf der Fachkonferenz „Auf dem Weg zu einem Demokratiefördergesetz – Impulse, Chancen und Herausforderungen“ mit Vertreterinnen und Vertretern von Zivilgesellschaft und Wissenschaft.

Seit Ende Februar 2022 haben rund 170 Dachverbände, Fachorganisationen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre Stellungnahmen zur inhaltlichen Ausgestaltung des Gesetzentwurfs eingebracht. Grundlage war ein von BMI und BMFSFJ gemeinsam erarbeitetes Diskussionspapier.

Ziel des Demokratiefördergesetzes ist es, Projekte zur Förderung der Demokratie und zur Stärkung gesellschaftlicher Vielfalt sowie zur Extremismusprävention verlässlich und bedarfsorientiert fördern zu können. So erhalten Projekte und Initiativen für ihre wichtige zivilgesellschaftliche Arbeit mehr Planungssicherheit. Bisher hat der Bund im Bereich Demokratieförderung und Extremismusprävention keine gesetzliche Grundlage.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Demokratie ist nichts Selbstverständliches. Vielfalt und demokratische Werte müssen jeden Tag verteidigt werden. Ich bin davon überzeugt, dass uns gesellschaftlicher Zusammenhalt widerstandsfähig gegenüber Krisen macht. Deshalb ist es so wichtig, dass wir diejenigen, die sich für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft engagieren und sich entschieden gegen eine zunehmende Radikalisierung stellen, noch stärker unterstützen.

Auf dem Weg zum Demokratiefördergesetz haben wir diese Menschen daher frühzeitig beteiligt und so sichergestellt, dass sie auch wirklich gehört werden. Ich danke allen Beteiligten sehr für die vielen Hinweise und Anregungen.

Mit der heutigen Fachkonferenz haben wir einen Meilenstein zur Ausgestaltung des Demokratiefördergesetzes genommen. Die Stellungnahmen werden ausgewertet und fließen – soweit rechtlich möglich – in die Ausgestaltung eines Gesetzentwurfes ein. Bis Ende des Jahres wollen wir den Referentenentwurf ins Kabinett einbringen.“

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