11. November 2021

Ende der epidemischen Lage: Die Pandemie ist für Familien noch lange nicht vorbei!

Mit dem „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ sollen ein bundeseinheitlicher Katalog möglicher Schutzvorkehrungen eingeführt sowie Grundrechtseinschränkungen aufgehoben werden. Gleichzeitig ist geplant, dass diverse Unterstützungsmaßnahmen in Kraft bleiben: Dazu gehören der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung sowie zum Kinderzuschlag (Aussetzung bzw. Vereinfachung der Vermögensprüfung), der Fortbestand der Entschädigungszahlung bei Verdienstausfall für Eltern, deren Kinder bspw. bei Schulschließungen oder Quarantäneanordnungen zu Hause betreut werden müssen, die Verlängerung des ausgeweiteten Anspruchs auf Kinderkrankengeld auf 30 Tage sowie die vereinfachte Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Pflege- und dem Familienpflegezeitgesetz.

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