22. April 2024

Familienministerium gewährt erneut Ferienzuschüsse für Familien mit geringen Einkommen

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) informiert Sie herzlich über die erneute Gewährung von Ferienzuschüsse für Familien mit geringen Einkommen.

Urlaubszeit ist Familienzeit. Ganz besonders für Kinder ist eine intensive gemeinsame Zeit mit Eltern oder Großeltern enorm wichtig. Doch Urlaube kosten Geld, vor allem für Geringverdiener sind sie oft unerschwinglich. Daher unterstützt das Familienministerium auch in diesem Jahr Brandenburger Familien mit geringem Einkommen bei ihrem Urlaub und stellt dafür 370.000 Euro aus dem Landeshaushalt zur Verfügung.

Die Ferienzuschüsse können von Familien mit geringem Einkommen beantragt werden, die ihren Wohnsitz in Brandenburg haben. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf 10 Euro pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied und kann für mindestens zwei und höchstens 13 Übernachtungen gewährt werden. Der Antrag sollte mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt gestellt werden, in jedem Fall aber vor Beginn der Reise. Zuschüsse können nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt werden; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie hier.