14. Oktober 2021

Höchstrichterliche Vorgaben für die Familienpolitik bis heute nicht vollzogen

Vor allem vier Urteile des Bundesverfassungsgerichts waren in der Vergangenheit wegweisend für die Familienpolitik in Deutschland: das Urteil vom steuerfreien Existenzminimum (1990), das sogenannte Trümmerfrauen-Urteil (1992), das Kinderbetreuungsurteil (1998) und das Pflegeversicherungsurteil (2001). Bis heute werden die vier großen Familienentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gesetzgeberisch nicht umfassend umgesetzt und vielfältige Benachteiligung von Familien in Kauf genommen. „Es ist ein großes Unrecht, das den Familien angetan wird. Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind eigentlich bindend“, sagt Klaus Zeh, Präsident des DFV.

Für eine verfassungsgemäße Familienpolitik müssen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vollzogen werden. Das bedeutet, dass den Familienurteilen entsprechend:

  1. der steuerliche Kinderfreibetrag realitätsgerecht erhöht wird
  2. keine Nachteile mehr bei der Rente durch Kinderziehungszeiten entstehen
  3. echte Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung existiert
  4. Familien bei den Sozialabgaben entlastet werden

„Mit der aktuellen Familienpolitik ignoriert der Staat die höchstrichterlichen Vorgaben und vernachlässigt seine grundgesetzlich festgeschriebene Pflicht gegenüber Familien sträflich“, so Zeh.

Knapp 3.000 Familien stehen derzeit für familiengerechte Abgaben in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung vor dem Bundesverfassungsgericht. Unterstützt werden sie vom Deutschen Familienverband (Wir jammern nicht, wir klagen!). Die Klagen befinden sich in der entscheidenden Phase.

elternklagen.de