21. Juli 2020

Information der Familienkasse Berlin- Brandenburg zum Kinderbonus

Der Kinderbonus ist ein „Bonus-Kindergeld“. Das bedeutet: Es handelt sich um eine Sonderzahlung, für die dieselben grundsätzlichen Voraussetzungen wie für das Kindergeld gelten. Der Kinderbonus ist Teil des Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung. Familien erhalten ihn als eine finanzielle Hilfe, da sie durch die Corona-Krise besonderen Belastungen ausgesetzt sind.

Familien müssen den Kinderbonus nicht beantragen, sondern werden sobald wie möglich von der Familienkasse über die Auszahlung informiert.

Der Kinderbonus wird nicht mit den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) verrechnet. Die genauen Änderungen im Bundeskindergeldgesetz zum Kinderbonus finden Sie im Bundesgesetzblatt Nr. 31, Artikel 9 und 11.

Weitere Informationen finden Sie hier.