21. Juni 2023

Information zur Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für Familienzentren im Land Brandenburg ( Stand 10.05.2023)

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) stellt Ihnen  Vorab-Information zur Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für Familienzentren im Land Brandenburg bereit.

Der Auf- und Ausbau von Familienzentren im Land Brandenburg kann in den
Jahren 2023/24 mit jährlich 2,6 Mio. Euro gefördert werden. Die Hauptkriterien für die Förderung werden sein:
bedarfsgerechte Versorgung mit niedrigschwelligen Angeboten,
Versorgung ländlicher, strukturschwacher oder bislang unterversorgter Regionen,
• Aufbau nachhaltiger regionaler Vernetzungs- und Verweisstrukturen,
• partizipative und sozialraumorientierte Arbeitsweise.

Mehr Informationen sowie die Rahmensetzungen der Landesförderung finden Sie in dieses Dokument.

Wenn Sie an einer Antragstellung interessiert sind, erteilt Ihnen Auskunft
Landesamt für Soziales und Versorgung, Dezernat 53 „Zuwendungen soziale Infrastruktur“
Postfach 100123, 03001 Cottbus
Ansprechpartnerin im LASV ist Frau Diana Wilde:
Tel. 0355/2893-467; E-Mail: diana.wilde@lasv.brandenburg.de