13. Juli 2022

Junge Menschen und alleinerziehende Mütter und Väter bei ihrem Start in eine selbstbestimmte Zukunft unterstützen

Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesfamilienministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Abschaffung der Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Ziel des Gesetzentwurfes ist, junge Menschen, die in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Pflegefamilie leben, sowie alleinerziehende Mütter und Väter, die mit ihrem Kind in einer gemeinsamen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe betreut werden, finanziell zu entlasten.

Bisher mussten jungen Menschen sowie alleinerziehende Mütter und Väter bis zu 25 Prozent ihres Einkommens aus Ausbildung oder anderen Tätigkeiten an das Jugendamt abgeben. Mit der Abschaffung der Kostenheranziehung sollen diese jungen Menschen stärker motiviert werden, Ausbildungen oder andere Jobs zu beginnen.

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