9. Mai 2022

Klarer Auftrag für Recht auf Schutz und Beratung

Unter Leitung von Bundesfrauenministerin Lisa Paus ist heute der Runde Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ von Bund, Ländern und Kommunen zum ersten Mal in dieser Legislaturperiode zusammengekommen. Die Sitzung bildete den Auftakt für die Beratungen über eine bundesgesetzliche Regelung des Rechts von Frauen und ihren Kindern auf Schutz und Beratung bei Gewalt.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus:„Von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder brauchen überall im Land Zugang zu Schutz und Beratung. Das wollen wir bundesgesetzlich regeln, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die verlässliche finanzielle Absicherung des Hilfesystems schaffen und das Hilfesystem bedarfsgerecht ausbauen. Denn obwohl wir bundesweit rund 350 Frauenhäuser, 100 Schutzwohnungen und mehr als 600 Beratungsstellen haben, reicht das Angebot derzeit vielerorts noch nicht aus. Der Koalitionsvertrag der Ampelregierung formuliert hier einen klaren Auftrag und stärkt uns den Rücken, um den Schutz von Frauen vor Gewalt in den nächsten Jahren deutlich voranzubringen.“

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