24. April 2023

Kulturfonds Energie des Bundes

Mit dem Kulturfonds Energie des Bundes setzen sich Bund und Länder gemeinsam für eine starke Kultur trotz Energiekrise ein. Eine Förderung kann rückwirkend für Veranstaltungen ab Januar 2023 und bis zum 30. April 2024 beantragt werden. Um die bundesweit erheblichen Auswirkungen der Energiekrise auf Kultureinrichtungen zu mindern und weiterhin vielfältige und reichhaltige Kulturangebote zu ermöglichen, wird der Kulturbereich in den Jahren 2023 und 2024 mit bis zu einer Milliarde Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes über den Kulturfonds Energie des Bundes unterstützt.

Gefördert werden rückwirkend  Mehrkosten für netzbezogenen Strom sowie leitungsgebundene Energieträger (Gas und Fernwärme). Anträge stellen können öffentliche und private Kultureinrichtungen, sofern sie ein öffentlich zugängliches Kulturangebot bereitstellen, sowie Kulturveranstaltende, die ihre ticketbasierten Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtung antragsberechtigt sind.