2. Februar 2021

Pressemitteilung – Zuschüsse für Familienferienreisen

SHIA informiert: Der nächste Urlaub kommt bestimmt! Zuschüsse für eine Familienferienreise – Anträge auch 2021 an das Landesamt für Soziales und Versorgung möglich

Auch im Jahr 2021 unterstützt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz mit einer finanziellen Förderung den Urlaub von Familien mit geringem Einkommen.

Bereits seit 1993 gibt es diese Zuschüsse für Familienferienreisen. Die Höhe des Zuschusses beträgt 8 Euro pro Tag für jedes mitreisende Familienmitglied. Familien, die ALG II, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, erhalten die Zuschüsse auf Antrag ohne weitere Einkommensprüfung und müssen lediglich die Bescheide mit einreichen.
Gefördert werden höchstens 14 Urlaubstage.

Wichtig ist, dass der Antrag mindestens 8 Wochen vor Reiseantritt gestellt wird. Auch Großeltern, die mit Familien oder Enkelkindern verreisen, erhalten bei Vorlage der Voraussetzungen einen Zuschuss.

Familien können einen formlosen Antrag an folgende Adresse stellen und erhalten dort das Antragsformular: Landesamt für Soziales und Versorgung – Dezernat 53
Lipezker Str. 45 in 03048 Cottbus.

Unter Tel. Nr. 0355/2893853 können Anfragen gestellt werden. Formulare sind im Internet auf der Homepage www.lasv.brandenburg.de zu finden.

In der SHIA-Geschäftsstelle unter Tel. Nr. 03375/294752 bzw. Mail post@shia-brandenburg.de gibt es die Antragsformulare
ebenfalls sowie Informationen zu diesen Zuschüssen und zu preisgünstigen Ferienunterkünften.