25. März 2024

Projekt „Start2Act“

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport informiert Sie herzlich über das Projektvorhaben „Start2Act“.

Mit dem Projektvorhaben „Start2Act“ möchte die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung ab 2024 lokale Träger und Verbände der Kulturellen Bildung dabei unterstützen, sichere Orte für Kinder zu schaffen. Im Mittelpunkt der Förderung stehen Workshops bzw. Formate die (sexualisierte) Gewalt thematisieren, reflektieren oder dafür sensibilisieren sowie die Entwicklung von Schutzkonzepten.

In Impuls- und Modellprojekten können Workshops bzw. Formate für Kinder, Eltern, Ehrenamtliche, Freischaffende bzw. Angestellte und/oder verantwortliche Vorstände umgesetzt werden, die (sexualisierte) Gewalt thematisieren, reflektieren oder dafür sensibilisieren.
Antragsfrist: Mindestens sechs Wochen vor Projektstart. Die Förderung für ein Impulsprojekt kann ganzjährig beantragt werden bis das Fördervolumen aufgebraucht wurde. Die Förderhöhe beträgt 2.000 Euro.

Außerdem können beteiligungsorientierte Maßnahmen mit Kindern und Jugendlichen zum Thema (sexualisierte) Gewalt mit Methoden der Kulturellen Bildung durchgeführt werden.
Antragsfrist: 15. April 2024. Die Förderhöhe beträgt 8.000 Euro.

In Entwicklungsprojekten werden Schutzkonzepte mit Beteiligung aller Akteure entwickelt, die dafür sorgen, dass die Vereine und Träger Orte sind, an denen Kinder und Jugendliche wirksam vor (sexualisierter) Gewalt geschützt sind.
Antragsfrist: 15. Mai 2024. Die Förderhöhe beträgt 20.000 Euro.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Antragsstellung sind hier zu finden.