22. September 2021

Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

Mit dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen wird Perspektive gegeben. Zur Unterstützung von Kulturveranstaltungen werden bis zu 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, damit der Neustart gelingt. Der Sonderfonds ist dadurch für Künstlerinnen/ Künstler und für die gesamte Kreativszene eine wichtige Ergänzung zu den bestehenden Hilfen der Bundesregierung, der Länder und der Kommunen. Die Anträge sollten schnellstmöglich eingereicht werden.

Förderfähig sind ausschließlich Kulturveranstaltungen wie Konzerte, Festivals, Opern, Tanz, Film, Theater, Musicals, Kleinkunst, Varieté, Lesungen, Performing Arts, Medienvorführungen und künstlerische und kulturelle Ausstellungen. Wichtig ist, dass die Veranstaltung in Deutschland stattfindet und Eintrittskarten verkauft.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Antragstellung sind hier zu finden.